Schritt 20: Vermögensverzeichnis wird angefordert

Das Vermögensverzeichnis wird angefordert, da sich aus diesem Informationen (z.B. Einkommensquellen oder Kontoverbindungen) ergeben können, die ggf. zur Einleitung einer erfolgreichen Vollstreckungsmaßnahme gegen den Schuldner führen.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt 21: Sachpfändung
[Image] Schritt 22: Kontopfändung
[Image] Schritt 23: Einkommenspfändung
[Image] Schritt 24: Sonstige Vollstreckungsmaßnahmen
[Image] Verfahren wird vom Gläubiger vorläufig eingestellt

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 19: Schuldner hat Eidesstattliche Versicherung abgegeben