Das Vermögensverzeichnis wird angefordert, da sich aus diesem Informationen (z.B. Einkommensquellen oder Kontoverbindungen) ergeben können, die ggf. zur Einleitung einer erfolgreichen Vollstreckungsmaßnahme gegen den Schuldner führen.
Nachfolgende Schritte:
Schritt
21: Sachpfändung
Schritt
22: Kontopfändung
Schritt
23: Einkommenspfändung
Schritt
24: Sonstige Vollstreckungsmaßnahmen
Verfahren
wird vom Gläubiger vorläufig eingestellt
Vorherige Schritte:
Schritt
19: Schuldner hat Eidesstattliche
Versicherung abgegeben