Schritt 22: Kontopfändung

Ist eine Kontoverbindung des Schuldners bekannt und ist nicht davon auszugehen, dass das Konto einen negativen Saldo aufweist, kann es sinnvoll sein, das aktuelle bzw. Guthaben des Kontos bei der Bank (Drittschuldner) zu pfänden.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt 25: Beantragung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 18: Schuldner hat keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben
[Image] Schritt 20: Vermögensverzeichnis des Schuldners wird angefordert