Liegen keine Informationen zu Einkommens- und Vermögensquellen vor, bleibt nur die Sachpfändung. Dabei sucht ein Gerichtsvollzieher den Schuldner auf, um nötigenfalls dessen Sachgegenstände zu pfänden (Geld, Hausrat, Waren o.ä.).
Nachfolgende Schritte:
Schritt
27: Beauftragung Gerichtsvollzieher
Vorherige Schritte:
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18: Schuldner hat keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben
Schritt
20: Vermögensverzeichnis des Schuldners wird angefordert