Schritt 21: Sachpfändung

Liegen keine Informationen zu Einkommens- und Vermögensquellen vor, bleibt nur die Sachpfändung. Dabei sucht ein Gerichtsvollzieher den Schuldner auf, um nötigenfalls dessen Sachgegenstände zu pfänden (Geld, Hausrat, Waren o.ä.).

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt 27: Beauftragung Gerichtsvollzieher

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 18: Schuldner hat keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben
[Image] Schritt 20: Vermögensverzeichnis des Schuldners wird angefordert