Liegen entsprechende Informationen vor, kann auch in anderen Besitz bzw. in andere Forderungen und Rechte des Schuldners vollstreckt werden, z.B.:
- Zwangsverwaltung, Zwangssicherungshypothek oder Zwangsversteigerung von
Immobilienbesitz
- Pfändung von Sozialansprüchen
- Pfändung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung
- Pfändung von Steuererstattungsansprüchen
- Pfändung von Taschengeldansprüchen
- Pfändung von Anteilen an einer Gesellschaft
Vorherige Schritte:
Schritt
18: Schuldner hat keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben
Schritt
20: Vermögensverzeichnis des Schuldners wird angefordert