Schritt 24: Sonstige Vollstreckungsmaßnahmen

Liegen entsprechende Informationen vor, kann auch in anderen Besitz bzw. in andere Forderungen und Rechte des Schuldners vollstreckt werden, z.B.:

- Zwangsverwaltung, Zwangssicherungshypothek oder Zwangsversteigerung von Immobilienbesitz 
- Pfändung von Sozialansprüchen 
- Pfändung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung 
- Pfändung von Steuererstattungsansprüchen 
- Pfändung von Taschengeldansprüchen 
- Pfändung von Anteilen an einer Gesellschaft

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 18: Schuldner hat keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben
[Image] Schritt 20: Vermögensverzeichnis des Schuldners wird angefordert