Schritt 19: Schuldner hat Eidesstattliche Versicherung abgegeben

Beim Schuldner wurde von einem anderen Gläubiger bereits eine erfolglose Sachpfändung durchgeführt, die nicht zur Befriedigung dessen Forderung geführt hat. Daher wurde der Schuldner gezwungen unter Eid ein Vermögensverzeichnis anzulegen, in dem der dieser seine Einkommens- und Vermögensquellen sowie seinen Schuldenstand offen zu legen hat.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt 20: Vermögensverzeichnis des Schuldners wird angefordert
[Image] Verfahren wird vom Gläubiger vorläufig eingestellt

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 17: Anfrage beim zuständigen Amtsgericht. ob der Schuldner in Schuldnerregister eingetragen ist.