Der Gerichtsvollzieher fordert den Schuldner auf, die bestehende Forderung zu begleichen Tut der Schuldner dies nicht, fordert er diesen auf, ihm die Räumlichkeiten zu zeigen, um dort nach pfändbaren Gegenständen zu suchen, zudem befragt er den Schuldner nach solchen Gegenständen, bzw. nach seinem Einkommen ggf. auch nach einer Kontoverbindung.
Sofern pfändbare Gegenstände vom Gerichtsvollzieher gefunden werden, kennzeichnet er diese bzw. nimmt Sie mit, um diese zu versteigern.
Nachfolgende Schritte:
Schritt
32: Sachpfändung erfolgreich
Schritt
33: Sachpfändung nicht erfolgreich
Schritt
34: Schuldner unbekannt verzogen
Vorherige Schritte:
Schritt
27: Beauftragung Gerichtsvollzieher