Zahlt der Schuldner im Rahmen der Sachpfändung die Gesamtforderung bzw. wird diese durch den Erlös der Versteigerung von gepfändeten Gegenständen gedeckt, war die Sachpfändung erfolgreich. In diesem Fall überweist der Gerichtsvollzieher den gepfändeten Betrag inklusive Kosten des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens, Auslagen, Zinsen und Nebenforderungen an uns.
Von uns kann dann die Mahnangelegenheit abgerechnet werden. Sie erhalten den nach Abzug unserer Kosten und Auslagen verbleibenden Forderungsbetrag plus der insgesamt geltend gemachten Nebenforderungen, Auslagen und Zinsen.
Nachfolgende Schritte:
Beendigung
des Vollstreckungsverfahrens
Vorherige Schritte:
Schritt
31: Durchführung Sachpfändung