Im Falle einer Sachpfändung wird der Gerichtsvollzieher beauftragt, den Schuldner aufzusuchen, um die Forderung beizutreiben und ggf. Sachen zur Befriedigung der Forderung beim Schuldner zu pfänden. Bis der Gerichtsvollzieher die beantragte Pfändung durchführt vergehen in der Regel 2-4 Monate, nicht selten leider sogar 6 Monate.
Nachfolgende Schritte:
Schritt
31: Durchführung Sachpfändung
Vorherige Schritte:
Schritt
21: Sachpfändung