Schritt 27: Beauftragung Gerichtsvollzieher

Im Falle einer Sachpfändung wird der Gerichtsvollzieher beauftragt, den Schuldner aufzusuchen, um die Forderung beizutreiben und ggf. Sachen zur Befriedigung der Forderung beim Schuldner zu pfänden. Bis der Gerichtsvollzieher die beantragte Pfändung durchführt vergehen in der Regel 2-4 Monate, nicht selten leider sogar 6 Monate.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt 31: Durchführung Sachpfändung

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 21: Sachpfändung