Schritt 28: Zustellung des PfÜB an Drittschuldner (Bank oder Arbeitgeber des Schuldners)

Der Gerichtsvollzieher stellt den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dem Schuldner und Drittschuldner zu, damit der Schuldner Kenntnis von der Pfändung nimmt und der Drittschuldner den Beschluss umsetzen kann.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt 29: Pfändung beim Drittschuldner erfolgreich
[Image] Schritt 30: Pfändung beim Drittschuldner nicht erfolgreich

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 26: Erlass des Pfändung- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) durch das Amtsgericht