Der Gerichtsvollzieher stellt den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dem Schuldner und Drittschuldner zu, damit der Schuldner Kenntnis von der Pfändung nimmt und der Drittschuldner den Beschluss umsetzen kann.
Nachfolgende Schritte:
Schritt
29: Pfändung beim Drittschuldner
erfolgreich
Schritt
30: Pfändung beim Drittschuldner
nicht erfolgreich
Vorherige Schritte:
Schritt
26: Erlass des Pfändung- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) durch das
Amtsgericht