Der Drittschuldner (Bank oder Arbeitgeber des Schuldners) pfändet den Gesamtforderungsbetrag inklusive Kosten des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens, Auslagen, Zinsen und Nebenforderungen und überweist den entsprechenden Betrag an uns.
Nach Vorlage des Gerichtsvollzieherprotokolles über die Zustellung des PfÜB kann die Mahnangelegenheit von uns abgerechnet werden. Sie erhalten den nach Abzug unserer Kosten und Auslagen verbleibenden Forderungsbetrag plus der insgesamt geltend gemachten Nebenforderungen, Auslagen und Zinsen.
Nachfolgende Schritte:
Beendigung
Vollstreckungsverfahren
Vorherige Schritte:
Schritt
28: Zustellung des PfÜB an Drittschuldner (Bank oder Arbeitgeber des
Schuldners)