Nach Antrag des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird dieser in der Regel 1 bis 4 Wochen später vom Gericht erlassen und eine Zustellung dieses Beschlusses an Schuldner und Drittschuldner durch einen Gerichtsvollzieher veranlasst.
Nachfolgende Schritte:
Schritt
28: Zustellung des PfÜB an Drittschuldner (Bank oder Arbeitgeber des Schuldners)
Vorherige Schritte:
Schritt
25: Beantragung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen
Amtsgericht