Schritt 26: Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht

Nach Antrag des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird dieser in der Regel 1 bis 4 Wochen später vom Gericht erlassen und eine Zustellung dieses Beschlusses an Schuldner und Drittschuldner durch einen Gerichtsvollzieher veranlasst.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt 28: Zustellung des PfÜB an Drittschuldner (Bank oder Arbeitgeber des Schuldners)

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 25: Beantragung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht