Die Zustellung wird vom Gericht in der Regel am Tag des Erlasses des Vollstreckungsbescheides veranlasst. Sofern der Mahnbescheid an den Schuldner zugestellt werden kann, erfolgt die Zustellung durch die Post ein bis zwei Tage nach Erlass des Vollstreckungsbescheides.
Wir erhalten vom Gericht jedoch in der Regel erst 10 bis 14 Tage nach erfolgreicher Zustellung Nachricht über diese, da die Post die Zustellungsnachricht erst dem Gericht und danach das Gericht uns diese Nachricht mitteilt.
Nachfolgende Schritte:
Schritt
14: Zahlung des Schuldners
Schritt
15: Teilzahlung oder keine Zahlung des Schuldners
Schritt
16: Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Vorherige Schritte:
Schritt
10: Erlass Vollstreckungsbescheid