Der Schuldner erhebt gegen Ihre Forderung Einspruch. Diesen kann er, muss er jedoch nicht begründen.
Wenn nun die in diesem Fall für das streitige Verfahren notwendigen Gerichtsgebühren ein-gezahlt werden, wird vor dem zuständigen Gericht das streitige Verfahren anhängig, in dem durch das Gericht geklärt wird, ob Ihre Forderung berichtigt ist oder nicht.
Ergeht in dem streitigen Verfahren ein Urteil, dass Ihre Forderung für berechtigt erklärt, und der Schuldner zahlt die Forderung trotz des ergangenen Urteils nicht, kann nun mit diesem direkt die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
Nachfolgende Schritte:
Streitiges
Verfahren
Ende
des Mahnverfahrens
Vorherige Schritte:
Schritt
11: Zustellung Vollstreckungsbescheid