Der Schuldner bezahlt den vollen auf dem Vollstreckungsbescheid ausgewiesenen Betrag inklusive Kosten des Mahnverfahrens, Auslagen, Zinsen und Nebenforderungen, so dass wir die Mahnangelegenheit abrechnen können. Sie erhalten den nach Abzug unserer Kosten und Auslagen verbleibenden Forderungsbetrag plus der im Vollstreckungsbescheid geltend gemachten Nebenforderungen, Auslagen und Zinsen.
Vorherige Schritte:
Schritt
11: Zustellung Vollstreckungsbescheid
Nachfolgende Schritte:
Ende
des Mahnverfahrens