Sollte eine Teilzahlung erfolgen, wird der gezahlte Teilbetrag nach Abzug der Kosten für das bisherige Mahnverfahren von uns an Sie weitergeleitet. Wegen des verbleibenden Restforderungsbetrages kann nun eine adäquate Zwangsvollstreckungsmaßnahme eingeleitet werden.
Erfolgt keine Zahlung, sollte wegen des Gesamtforderungsbetrages die Zwangsvollstreckung veranlasst werden.
Nachfolgende Schritte:
Schritt
17: Anfrage beim zuständigen Amtsgericht, ob der Schuldner im Schuldnerregister
eingetragen ist
Ende
des Mahnverfahrens
Vorherige Schritte:
Schritt
11: Zustellung Vollstreckungsbescheid