Schritt 15: Teilzahlung oder keine Zahlung des Schuldners

Sollte eine Teilzahlung erfolgen, wird der gezahlte Teilbetrag nach Abzug der Kosten für das bisherige Mahnverfahren von uns an Sie weitergeleitet. Wegen des verbleibenden Restforderungsbetrages kann nun eine adäquate Zwangsvollstreckungsmaßnahme eingeleitet werden.

Erfolgt keine Zahlung, sollte wegen des Gesamtforderungsbetrages die Zwangsvollstreckung veranlasst werden.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt 17: Anfrage beim zuständigen Amtsgericht, ob der Schuldner im Schuldnerregister eingetragen ist
[Image]
 Ende des Mahnverfahrens

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 11: Zustellung Vollstreckungsbescheid