Ablauf zur Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheides Über den Ablauf zur Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheides informieren Sie folgende Unterpunkte:
Genereller Ablauf
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Genereller Ablauf |
Wenn Sie via Internet einen gerichtlichen
Mahnbescheid beantragen, vergehen im Normalfall, sofern eine Datenübermittlung zum Mahngericht
mittels Datenträger möglich ist, von der Beantragung des
Mahnbescheids bis zum Posteingang der gerichtlichen Zahlungsaufforderung
beim Schuldner etwa 3 bis 5 Werktage:
Aufgrund von Zustellungsproblemen die durch die Post oder durch den Schuldner verursacht werden können (z.B. Abwesenheit des Schuldners beim Posteingang), kann sich die Annahme des Mahnbescheids durch den Schuldner im Einzelfall verzögern. Sie möchten online einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen einen Schuldner erwirken, um von diesem eine oder mehrere Forderungen einzutreiben. Über diese Internet-Seiten werden Ihnen auf Ihre Mahnangelegenheit zugeschnittene Online-Formulare bereitgestellt, in die Sie die zur Erwirkung eines Mahnbescheides notwendigen Daten eingeben und dann an uns übermitteln können. Wir erwirken für Sie anhand der von Ihnen übermittelten Daten den von Ihnen gewünschten gerichtlichen Mahnbescheid. Mit der Beantragung des Mahnbescheids beauftragen Sie uns, Ihre Forderung für Sie einzutreiben. Entsprechend Ihres Auftrages veranlassen wir die zu diesem Zweck notwendigen Maßnahmen, damit Sie schnellstmöglich an Ihr Geld kommen. Selbstverständlich werden Sie von uns laufend über den Stand Ihres Mahnverfahrens informiert. |
Varianten der Formulareingabe |
Grundsätzlich stehen Ihnen
auf diesen Internet-Seiten zwei Varianten
der Formulareingabe zur Verfügung: Formulareingabe ohne Kennwort - Wir empfehlen Ihnen diese Variante der Formulareingabe, wenn Sie uns in absehbarer Zeit nur mit der Erwirkung eines Mahnbescheides beauftragen möchten, oder unsere Formulareingabe für die Beantragung eines Mahnbescheides zunächst einmal testen wollen. Formulareingabe mit Kennwort - Wenn Sie diese Variante der Formulareingabe benutzen möchten, benötigen Sie ein Kennwort und einen Benutzernamen. In diesem Fall müssen Sie nicht mehr bei jedem Mahnbescheid, den Sie über unsere Internet-Seiten beantragen möchten, Ihre persönlichen Daten angeben. Mit der Beantragung eines Kennwortes werden die Angaben zu Ihrer Person oder Ihrem Unternehmen, die für den Mahnbescheid notwendig sind, von uns gespeichert und müssen bei der Beantragung weiterer Mahnbescheide nicht mehr erneut angegeben werden. Zudem erteilen Sie uns eine Vollmacht, damit wir in Zukunft bezüglich aller von Ihnen über diese Internet-Seiten beantragten Mahnbescheide für Sie tätig werden können. Wir empfehlen Ihnen die Beantragung eines Benutzernamens und Kennworts, wenn Sie uns in Zukunft noch mit der Erwirkung weiterer Mahnbescheide via Internet beauftragen möchten.
Beantragung
von Benutzername und Kennwort |
Schritte zur Erwirkung eines Mahnbescheides im Einzelnen |
Im
Einzelnen läuft die Erwirkung des gerichtlichen Mahnbescheides in folgenden Schritten ab:
- Angaben zum Schuldner - Angaben zur Forderung - sonstige Angaben . - den Kaufvertrag, eine Rechnung oder ein ähnliches Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass Ihre Forderung gegenüber dem Schuldner besteht - Erinnerungsschreiben und Mahnungen, die Sie bereits dem Schuldner zugesendet haben - eine Vollmacht, dass wir für Sie tätig werden sollen (nur beim Verfahren ohne Kennwort notwendig) |
Sicherheit der Datenübermittlung |
Die Eingabe von Daten
in unsere Formulare ist über ein "sicheres Protokoll" (SSL -
Secure-Socket-Layer) vor unberechtigten Zugriffen geschützt. Die
Datenkommunikation
zwischen Ihrem Web-Browser und unseren Internet-Formularen kann dadurch von Dritten nicht
angezapft werden.
Zudem werden die Daten zur Versendung an uns automatisch mittels PGP (Pretty Good Privacy) verschlüsselt, so dass auch bei der Datenübermittlung ein Zugriff Dritter auf Ihre Daten verhindert wird. Verwenden Sie die Formulareingabe mit Kennwort, wird aus den übermittelten Daten zudem grundsätzlich nicht erkennbar, wer der Antragsteller und damit Gläubiger der Forderung ist, für den ein Mahnbescheid erwirkt werden soll, da als Absender allein ein Teil des Kennwortes übermittelt wird, das nur uns bekannt ist. Über die Sicherheit der Übermittlung Ihrer
Daten via Internet können Sie sich
zusätzlich noch auf folgender Seite informieren: |
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |