Ablauf zur Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheides

Über den Ablauf zur Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheides informieren Sie folgende Unterpunkte:

[Image]  Genereller Ablauf
[Image]  Varianten der Formulareingabe
[Image]  Schritte zur Erwirkung eines Mahnbescheides im Einzelnen
[Image]  Sicherheit der Datenübermittlung

 

Genereller Ablauf
Wenn Sie via Internet einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, vergehen im Normalfall, sofern eine Datenübermittlung zum Mahngericht mittels Datenträger möglich ist, von der Beantragung des Mahnbescheids bis zum Posteingang der gerichtlichen Zahlungsaufforderung beim Schuldner etwa 3 bis 5 Werktage:

Aufgrund von Zustellungsproblemen die durch die Post oder durch den Schuldner verursacht werden können (z.B. Abwesenheit des Schuldners beim Posteingang), kann sich die Annahme des Mahnbescheids durch den Schuldner im Einzelfall verzögern.

Sie möchten online einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen einen Schuldner erwirken, um von diesem eine oder mehrere Forderungen einzutreiben. Über diese Internet-Seiten werden Ihnen auf Ihre Mahnangelegenheit zugeschnittene Online-Formulare bereitgestellt, in die Sie die zur Erwirkung eines Mahnbescheides notwendigen Daten eingeben und dann an uns übermitteln können.

Wir erwirken für Sie anhand der von Ihnen übermittelten Daten den von Ihnen gewünschten gerichtlichen Mahnbescheid. Mit der Beantragung des Mahnbescheids beauftragen Sie uns, Ihre Forderung für Sie einzutreiben. Entsprechend Ihres Auftrages veranlassen wir die zu diesem Zweck notwendigen Maßnahmen, damit Sie schnellstmöglich an Ihr Geld kommen. Selbstverständlich werden Sie von uns laufend über den Stand Ihres Mahnverfahrens informiert.

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Varianten der Formulareingabe
Grundsätzlich stehen Ihnen auf diesen Internet-Seiten zwei Varianten der Formulareingabe zur Verfügung:

Formulareingabe ohne Kennwort - Wir empfehlen Ihnen diese Variante der Formulareingabe, wenn Sie uns in absehbarer Zeit nur mit der Erwirkung eines Mahnbescheides beauftragen möchten, oder unsere Formulareingabe für die Beantragung eines Mahnbescheides zunächst einmal testen wollen.

Formulareingabe mit Kennwort - Wenn Sie diese Variante der Formulareingabe benutzen möchten, benötigen Sie ein Kennwort und einen Benutzernamen. In diesem Fall müssen Sie nicht mehr bei jedem Mahnbescheid, den Sie über unsere Internet-Seiten beantragen möchten, Ihre persönlichen Daten angeben. 

Mit der Beantragung eines Kennwortes werden die Angaben zu Ihrer Person oder Ihrem Unternehmen, die für den Mahnbescheid notwendig sind, von uns gespeichert und müssen bei der Beantragung weiterer Mahnbescheide nicht mehr erneut angegeben werden. Zudem erteilen Sie uns eine Vollmacht, damit wir in Zukunft bezüglich aller von Ihnen über diese Internet-Seiten beantragten Mahnbescheide für Sie tätig werden können.

Wir empfehlen Ihnen die Beantragung eines Benutzernamens und Kennworts, wenn Sie uns in Zukunft noch mit der Erwirkung weiterer Mahnbescheide via Internet beauftragen möchten.

[Image]  Beantragung von Benutzername und Kennwort
[Image]  Zur Formulareingabe

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Schritte zur Erwirkung eines Mahnbescheides im Einzelnen
Im Einzelnen läuft die Erwirkung des gerichtlichen Mahnbescheides in folgenden Schritten ab:
  1. Sie füllen die entsprechenden Online-Formulare für die Beauftragung unserer Kanzlei zur Erwirkung des Mahnbescheides aus:
    -  Angaben zu Ihrer Person bzw. Ihrem Unternehmen (Zugang ohne Kennwort) oder 
       Angabe Ihres Benutzernamens und Ihres Kennwortes (Zugang mit Kennwort)
    -  Angaben zum Schuldner
    -  Angaben zur Forderung
    -  sonstige Angaben
    .
  2. Sie faxen oder senden uns auf dem Postweg folgende Unterlagen zu:
    -  den Kaufvertrag, eine Rechnung oder ein ähnliches Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass Ihre 
       Forderung gegenüber dem Schuldner besteht
    -  Erinnerungsschreiben und Mahnungen, die Sie bereits dem Schuldner zugesendet haben
    -  eine Vollmacht, dass wir für Sie tätig werden sollen (nur beim Verfahren ohne Kennwort
       notwendig)
    .
  3. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden direkt an uns übermittelt. Wir prüfen Ihre Angaben und Unterlagen und stellen Ihnen im Falle von Unklarheiten ggf. noch Nachfragen.
    .
  4. Sind alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vorhanden, wird mittels einer speziellen Mahnsoftware ein Datenträger erstellt, der an das zuständige Mahngericht weitergeleitet wird.
    .
  5. Spätestens einen Tag nach Eingang des Datenträgers beim zuständigen Mahngericht, wird in der Regel vom Mahngericht der beantragte Mahnbescheid erlassen und an den Schuldner versendet (sofern eine Datenübermittlung zum Mahngericht mittels Datenträger möglich ist).
    .
  6. Wir informieren Sie umgehend, wenn das Gericht uns mitteilt, dass der Mahnbescheid erlassen wurde bzw. dem Schuldner zugestellt werden konnte. Zudem Überprüfen wir regelmäßig den Zahlungseingang bezüglich Ihrer Forderung und leiten ggf. in Absprache mit Ihnen weitere Schritte ein.

[Image]  Zur Formulareingabe

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Sicherheit der Datenübermittlung
Die Eingabe von Daten in unsere Formulare ist über ein "sicheres Protokoll" (SSL - Secure-Socket-Layer) vor unberechtigten Zugriffen geschützt. Die Datenkommunikation zwischen Ihrem Web-Browser und unseren Internet-Formularen kann dadurch von Dritten nicht angezapft werden.

Zudem werden die Daten zur Versendung an uns automatisch mittels PGP (Pretty Good Privacy) verschlüsselt, so dass auch bei der Datenübermittlung ein Zugriff Dritter auf Ihre Daten verhindert wird.

Verwenden Sie die Formulareingabe mit Kennwort, wird aus den übermittelten Daten zudem grundsätzlich nicht erkennbar, wer der Antragsteller und damit Gläubiger der Forderung ist, für den ein Mahnbescheid erwirkt werden soll, da als Absender allein ein Teil des Kennwortes übermittelt wird, das nur uns bekannt ist.

Über die Sicherheit der Übermittlung Ihrer Daten via Internet können Sie sich zusätzlich noch auf folgender Seite informieren:
[Image]  Sicherheit der Datenübermittlung

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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