Sicherheit der Datenübermittlung Bei der Versendung von Daten in rechtlichen Angelegenheiten ist grundsätzlich ein besonderer Maßstab an die Sicherheit der Datenübertragung zu richten, daher zeichnet sich unsere Formulare durch folgende Sicherheitsmerkmale aus: Datenkommunikation via
SSL (Secure Socket Layer) |
Datenkommunikation via SSL (Secure Socket Layer) |
Das von uns eingesetzte SSL-Protokoll ermöglicht eine sichere Datenkommunikation zwischen dem Server auf dem die Eingabeformulare gespeichert sind und Ihrem Webbrowser. Die Eingabe von Daten in Formulare ist damit vor unberechtigten Zugriffen geschützt. Es wird somit verhindert, dass die Datenkommunikation zwischen Ihrem Web-Browser und unseren Internet-Formularen von Dritten angezapft wird. |
Versendung von Daten mittels PGP (Pretty Good Privacy) |
Die von Ihnen in unsere Formulare eingegebenen Daten werden automatisch per E-Mail an uns versendet. Damit die Daten bei der Versendung nicht von Dritten gelesen werden können, werden die Daten mittels PGP verschlüsselt und übertragen. Die Entschlüsselung der E-Mails wird von uns zu Ihrer Sicherheit erst offline an unserem Rechner vorgenommen. |
Sicherheit durch Kennwortschutz |
Verwenden Sie unser
Formulareingabe mit Kennwort, wird aus den übermittelten Daten zudem
grundsätzlich nicht erkennbar, wer der Absender und damit Gläubiger der Forderung ist,
für den ein Mahnbescheid erwirkt werden soll, da als Absender allein ein Teil des
Kennworts übermittelt wird, das nur uns bekannt ist. Benutzernamen und Kennwörter werden von uns eigenhändig vergeben und installiert. |
Sichere Versendung der Formulardaten |
Die von Ihnen über diese
Internet-Seiten versendeten Formulardaten werden direkt an uns versendet, die den Mahnbescheid für Sie erwirken. Ein Datenaustausch kommt somit nur
zwischen Ihnen und dem Sie in Ihrer Mahnangelegenheit betreuenden Rechtsanwalt zustande.
Die von Ihnen versendeten Formulardaten werden an ein Mail-Postfach gesendet, auf das nur
der zuständige Rechtsanwalt nach Eingabe seines Benutzernamens und seines Kennwortes Zugriff hat. Die Formulardaten werden in mehreren getrennten Teilen versendet. Damit wird einem Zugriff auf die Gesamtheit der für die Erwirkung eines Mahnbescheides notwendigen Daten entgegengewirkt. |
Vertrauliche Behandlung aller Daten |
Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet bei
jeder Ihrer Angelegenheiten in Ihrem Sinne tätig zu werden. Dazu gehört auch, alle Daten
vertraulich zu behandeln. Gem. § 43a II BRAO ist jeder Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit
verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was dem Rechtsanwalt in Ausübung
seines Berufes bekannt geworden ist. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt ebenfalls für alle Mitarbeiter der Rechtsanwälte. |
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |