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wegen Forderungsbeitreibung
Vollmacht erteilt
1. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81ff.ZPO) einschließlich der Befugnis zur
Erhebung und
Zurücknahme von Widerklagen;
2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren auch bei außergerichtlichen Verhandlungen aller
Art
3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegen-
nahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen).
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren
aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-,
Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsverstei-
gerungs-, Zwangsverwaltungs- und
Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Sie umfasst insbe-
sondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen
(Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den
Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleiche, oder Anerkenntnis zu
erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die
von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstatten Beträge
entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
Der Unterschreibende wurde darüber aufgeklärt, dass gem. § 49
b Abs. 5 BRAO weder Bertragsrahmen- noch Festgebühren der
anwaltlichen Vergütungsberechnung zugrunde zu legen sind. Die
Gebühren werden vielmehr nach dem Gegenstandswert berechnet. Der
Unterschreibende erklärt sich damit einverstanden, dass entstehende
Anwaltsgebühren und Auslagen mit Beträgen verrechnet werden, die
vom Gegner beigetrieben werden. Alle im Zuge des
Beitreibungsauftrages durchzuführenden Maßnahmen werden erst bei
Zahlung durch den Schuldner abgerechnet oder nachdem der Auftrag auf
Wunsch des Mandanten beendet wird oder der Mandant in der
Angelegenheit keine weiteren Maßnahmen mehr beauftragt und die
advoprax AG aus diesem Grund die Verfolgung der Angelegenheit
einstellt, indem sie diese abrechnet. Als
Gerichtsstand gegenüber Gewerbetreibenden und Freiberuflern wird
Bochum vereinbart. |