Vollmacht

Folgende Vollmacht wird benötigt, damit der Mahnbescheid in Ihrem Auftrag von uns für Sie bei Gericht erwirkt werden
kann. Nachdem Sie die Vollmacht ausgedruckt und unterzeichnet haben, können Sie uns diese per Fax übermitteln 
(0234-9586527) oder per Post zusenden (advoprax AG, Agnesstraße 22+34, 44791 Bochum).

Füllen Sie jedoch zunächst bitte die folgenden zwei Eingabefelder aus:

Vollmacht
Rechtsanwälte der advoprax AG
Kanzlei Agnesstraße
Agnesstraße 22+34                
44791 Bochum                
Tel. 0234-9586526
Fax. 0234-9586527
.

Zustellungen werden nur an den
/die Bevollmächtigte(n) erbeten!

wird hiermit in Sachen       

Name des Gläubigers der Forderung

  gegen    

Name des Schuldners der Forderung
.
wegen Forderungsbeitreibung

Vollmacht erteilt

1. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81ff.ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und
Zurücknahme von Widerklagen;

2. zur Vertretung in sonstigen Verfahren auch bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art

3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegen-
nahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen).

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsverstei-
gerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Sie umfasst insbe- sondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleiche, oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstatten Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

Der Unterschreibende wurde darüber aufgeklärt, dass gem. § 49 b Abs. 5 BRAO weder Bertragsrahmen- noch Festgebühren der anwaltlichen Vergütungsberechnung zugrunde zu legen sind. Die Gebühren werden vielmehr nach dem Gegenstandswert berechnet.

Der Unterschreibende erklärt sich damit einverstanden, dass entstehende Anwaltsgebühren und Auslagen mit Beträgen verrechnet werden, die vom Gegner beigetrieben werden.

Alle im Zuge des Beitreibungsauftrages durchzuführenden Maßnahmen werden erst bei Zahlung durch den Schuldner abgerechnet oder nachdem der Auftrag auf Wunsch des Mandanten beendet wird oder der Mandant in der Angelegenheit keine weiteren Maßnahmen mehr beauftragt und die advoprax AG aus diesem Grund die Verfolgung der Angelegenheit einstellt, indem sie diese abrechnet.

Als Gerichtsstand gegenüber Gewerbetreibenden und Freiberuflern wird Bochum vereinbart.

 

_____________________________         
Datum
_____________________________________
Unterschrift