Mahn- und Zwangsvollstreckungskosten (Stand: ab 01.01.21)

Folgende Kosten können im Rahmen eines Mahn- und Vollstreckungsverfahrens anfallen:

[Image]  Berechnung von Gerichts- und Rechtsanwaltskosten
[Image]  Kosten, die durch den Zahlungsverzug des Schuldners verursacht werden
[Image]  Gerichtskosten
[Image]  Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes
[Image]  Kosten für eine eigene Mahnabteilung
[Image]  Kosten für ein Inkassounternehmen
[Image]  Kosten für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Achtung: Die folgenden Ausführungen gelten nicht für arbeitsrechtliche Mahnverfahren, siehe hierzu:
[Image]  Kosten im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren
.

Berechnung von Gerichts- und Rechtsanwaltskosten
Geben Sie nachfolgend den Gesamtwert der Forderung(en) ein, die Sie von einem Schuldner eintreiben möchten und es werden automatisch die Gerichts- und Anwaltskosten für die Erwirkung eines gerichtlichen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides ermittelt:

Gesamtwert der Forderung(en)

Sie sind zum Vorsteuerabzug berechtigt.

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Kosten, die durch den Zahlungsverzug des Schuldners verursacht werden
Üblicherweise werden Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, ab der 2. Mahnung als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht. Grundsätzlich können Verzugsschäden jedoch bereits ab dem Eintritt des Zahlungsverzugs geltend gemacht werden, dieser kann auch bereits vor der 1. Mahnung liegen.

[Image]  Informationen zu Fälligkeit und Verzug

Erstattungsfähig sind entsprechende Kosten jedoch nur, wenn sie dem Verzug des Schuldners direkt zugerechnet werden können. Dementsprechend können Kosten für die Tätigkeit von unternehmenseigenen Mitarbeitern für die Eintreibung von Forderungen nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden, die Beauftragung eines Rechtsanwaltes dagegen schon.

Typische Kosten im Sinne von Verzugsschäden sind:

  • Portokosten
  • Verzugszinsen
  • Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt
  • Gerichtskosten für Mahnbescheid
  • Kosten für Mahnschreiben nach Eintritt des Verzuges (gerichtlich anerkannt sind hier 2,50 €/ Mahnung)

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Gerichtskosten
Berechnung der Gerichtskosten - Die Gebühren, die das Amtsgericht für den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides verlangt, richten sich nach der Höhe der Forderungssumme:

Forderungssumme
bis x.xxx €

Gerichtsgebühr in €

Forderungssumme
bis x.xxx €

Gerichtsgebühr in €

500

36,00

50.000

300,50

1.000

36,00

65.000

366,50

1.500

39,00

80.000

432,50

2.000

49,00

95.000

498,50

3.000

59,50

110.000

564,50

4.000

70,00

125.000

630,50

5.000

80,50

140.000

696,50

6.000

91,00

155.000

693,00

7.000

101,50

170.000

762,50

8.000

112,00

185.000

894,50

9.000

122,5

200.000

960,50

10.000

133,00

230.000

1.069,50

13.000

147,50

260.000

1.158,50

16.000

162,00

290.000

1.257,50

16.000

176,50

320.000

1.356,50

22.000

191,00

350.000

1.455,50

25.000

205,5

380.000

1.554,50

30.000

224,50

410.000

1,653,50

35.000

243,5

440.000

1.752,50

40.000

262,50

470.000

1.851,50

45.000

281,50

500.000

1.950,50

Gebühren für den Vollstreckungsbescheid - Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheides seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist, wird für den Erlass des Vollstreckungsbescheid keine weitere Gerichtsgebühr erhoben.

Kosten für Gerichtsverfahren - Legt der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch gegen einen der Bescheide ein, geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über, für das die fünffache Gebühr der entsprechend der obigen Tabelle zu entrichtenden Gebühr für den Mahnbescheid berechnet wird. Beträgt die Forderungssumme z.B. € 2.500, werden für den Erlass des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides somit 49,00 € fällig. Die Gerichtskosten für ein u.U. folgendes Gerichtsverfahren betragen in der Regel zusätzlich € 245,00.

Vorkasse - Das Gericht erlässt einen Bescheid erst, wenn die Gebühren bei Gericht eingezahlt worden sind. Dies kann durch den Kauf von Kostenmarken beim Amtsgericht oder durch Überweisung der Gebühren nach Erhalt der Gebührenrechnung des Gerichts geschehen. Bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes kann auch dieser die Gebühren vorstrecken, die Gebühren werden dann vom Konto des Rechtsanwaltes per Lastschrift abgebucht.

Zahlung durch Schuldner - Die gesamten für den Mahnbescheid fälligen Gerichtskosten werden auf dem Bescheid zur Forderungssumme hinzugerechnet, ebenso wie andere Verzugsschäden (z.B. Zinsen) und sind damit zusammen mit der Forderung vom Schuldner zu begleichen. Ist die Forderung berechtigt und zahlt der Schuldner aufgrund des Mahnbescheides, erhält der Gläubiger somit die Gerichtskosten in voller Höhe vom Schuldner erstattet!

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Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes
Berechnung der Anwaltsgebühren - Wird zur Durchführung der Beantragung eines Mahnbescheides ein Rechtsanwalt beauftragt, werden die Rechtsanwaltsgebühren wie die Gerichtsgebühren entsprechend der Forderungssumme erhoben:

Forderungssumme
bis x.xxx €

Anwaltsgebühr in €

Forderungssumme
bis x.xxx €

Anwaltsgebühr in €

500

49

50.000

1.279

1.000

88

65.000

1.373

1.500

127

80.000

1.467

2.000

166

95.000

1.561

3.000

222

110.000

1.655

4.000

278

125.000

1.749

5.000

334

140.000

1.843

6.000

390

155.000

1.937

7.000

446

170.000

2.031

8.000

502

185.000

2.125

9.000

558

200.000

2.219

10.000

614

230.000

2.351

13.000

666

260.000

2.483

16.000

718

290.000

2.615

19.000

770

320.000

2.747

22.000

822

350.000

2.879

25.000

874

380.000

3.011

30.000

955

410.000

3.143

35.000

1.036

440.000

3.275

40.000

1.117

470.000

3.407

45.000

1.198

500.000

3.539

Umfang der Tätigkeit - Der Rechtsanwalt erhält für das gesamte Mahnverfahren von Mahnung bis zum Erlass eines Mahnbescheides eine Gebühr.

Gebühren für den Vollstreckungsbescheid - Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheides seiner Zahlungsverpflichtung immer noch nicht nachgekommen ist, wird für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides vom Anwalt zusätzlich die 0,5-fache Gebühr, entsprechend der in der Tabelle angegebenen Forderungssumme, erhoben.

Kosten für Gerichtsverfahren - Legt der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch gegen einen der Bescheide ein, geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über, in dem der Rechtsanwalt eine Begründung anfertigen muss, warum der Forderungsanspruch gegen den Schuldner begründet ist. Für diese Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt eine weitere 0,3-fache Verhandlungsgebühr.

Zusätzlich fällt eine Terminsgebühr an, wenn es im Verlauf des Verfahrens zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Eine 1,2-fache Terminsgebühr fällt an, wenn es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, bei der der Schuldner anwesend bzw. vertreten ist. Stattdessen fällt nur eine 0,5-fache Terminsgebühr an, wenn der Schuldner bei der gerichtlichen Verhandlung nicht anwesend oder vertreten ist.

Zahlung des Schuldners - Die für Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid fälligen Anwaltskosten werden auf dem jeweiligen Bescheid zur Forderungssumme hinzugerechnet, ebenso wie andere Verzugsschäden (z.B. Zinsen) und sind damit zusammen mit der Forderung vom Schuldner zu begleichen. Ist die Forderung berechtigt und zahlt der Gegner aufgrund des Mahn- oder Vollstreckungsbescheides, erhält der tätige Anwalt seine Anwaltskosten direkt vom Schuldner. Der Gläubiger muss somit an den Anwalt nur dann Kosten entrichten, wenn die Forderung nicht berechtigt oder nicht vollstreckbar ist, da der Schuldner zahlungsunfähig ist.

Honorarvereinbarungen - Mit dem Rechtsanwalt kann abweichend von den gesetzlichen Gebühren eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Zu derartigen Vereinbarungen kommt es in der Regel nur dann, wenn der Rechtsanwalt die Forderungsbeitreibung für einen Mandanten in einer Vielzahl von Fällen übernehmen soll und die Forderungsbeträge in den Angelegenheiten jeweils 1.000 EUR überschreiten.

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Kosten für eine eigene Mahnabteilung
Kosten, für die Eintreibung einer Forderung, die durch unternehmenseigene Mitarbeiter geltend gemacht werden, entstehen, können, da sie nicht für jede einzelne bearbeitete Forderung direkt anfallen, nicht zusammen mit einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid als Verzugsschäden eingefordert werden. Ein Outsourcing des Mahnwesens an eine Rechtsanwaltskanzlei bietet somit erhebliche Einsparpotentiale, da Rechtsanwaltsgebühren als Verzugsschäden anerkannt werden.

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Kosten für ein Inkassounternehmen
Inkassounternehmen kaufen Forderungen im Paket zu einem Teil ihres Wertes auf (in der Regel für 5% des Wertes und weniger), um sie dann auf eigene Rechnung einzutreiben. Der Betrag, der für die Forderungen vom Inkassounternehmen gezahlt wird, richtet sich danach, welche Chancen sich das Unternehmen ausrechnet, die Forderungen bei den Schuldnern zu liquidieren. Erfahrungsgemäß sind die Beträge, die Inkassounternehmen für die Übernahme von Forderungen zu zahlen bereit sind, eher gering, da die Unternehmen das Risiko übernehmen, dass Schuldner zahlungsunfähig sind und die Inkassounternehmen zudem einen eigenen Gewinn mit der Forderungseintreibung erzielen wollen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

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