Mahn- und Zwangsvollstreckungskosten (Stand: ab 01.01.21) Folgende Kosten können im Rahmen eines Mahn- und Vollstreckungsverfahrens anfallen: Berechnung von
Gerichts- und Rechtsanwaltskosten Achtung: Die
folgenden Ausführungen gelten nicht für arbeitsrechtliche Mahnverfahren,
siehe hierzu: |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berechnung von Gerichts- und Rechtsanwaltskosten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geben Sie nachfolgend den Gesamtwert der Forderung(en) ein, die Sie von einem Schuldner eintreiben möchten und es werden automatisch die Gerichts- und Anwaltskosten für die Erwirkung eines gerichtlichen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides ermittelt: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kosten, die durch den Zahlungsverzug des Schuldners verursacht werden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Üblicherweise werden Ausgaben, die für
die Eintreibung von Forderungen anfallen, ab der 2. Mahnung als Verzugsschaden gegenüber
dem Schuldner geltend gemacht. Grundsätzlich können Verzugsschäden jedoch
bereits ab dem Eintritt des Zahlungsverzugs geltend gemacht werden, dieser
kann auch bereits vor der 1. Mahnung liegen.
Informationen zu Fälligkeit und Verzug Erstattungsfähig sind entsprechende Kosten jedoch nur, wenn sie dem Verzug des Schuldners direkt zugerechnet werden können. Dementsprechend können Kosten für die Tätigkeit von unternehmenseigenen Mitarbeitern für die Eintreibung von Forderungen nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden, die Beauftragung eines Rechtsanwaltes dagegen schon. Typische Kosten im Sinne von Verzugsschäden sind:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gerichtskosten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berechnung der
Gerichtskosten - Die Gebühren, die das Amtsgericht für den
Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides verlangt, richten sich nach der Höhe der
Forderungssumme:
Gebühren für den Vollstreckungsbescheid - Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheides seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist, wird für den Erlass des Vollstreckungsbescheid keine weitere Gerichtsgebühr erhoben. Kosten für Gerichtsverfahren - Legt der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch gegen einen der Bescheide ein, geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über, für das die fünffache Gebühr der entsprechend der obigen Tabelle zu entrichtenden Gebühr für den Mahnbescheid berechnet wird. Beträgt die Forderungssumme z.B. € 2.500, werden für den Erlass des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides somit 49,00 € fällig. Die Gerichtskosten für ein u.U. folgendes Gerichtsverfahren betragen in der Regel zusätzlich € 245,00. Vorkasse - Das Gericht erlässt einen Bescheid erst, wenn die Gebühren bei Gericht eingezahlt worden sind. Dies kann durch den Kauf von Kostenmarken beim Amtsgericht oder durch Überweisung der Gebühren nach Erhalt der Gebührenrechnung des Gerichts geschehen. Bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes kann auch dieser die Gebühren vorstrecken, die Gebühren werden dann vom Konto des Rechtsanwaltes per Lastschrift abgebucht. Zahlung durch Schuldner - Die gesamten für den Mahnbescheid fälligen Gerichtskosten werden auf dem Bescheid zur Forderungssumme hinzugerechnet, ebenso wie andere Verzugsschäden (z.B. Zinsen) und sind damit zusammen mit der Forderung vom Schuldner zu begleichen. Ist die Forderung berechtigt und zahlt der Schuldner aufgrund des Mahnbescheides, erhält der Gläubiger somit die Gerichtskosten in voller Höhe vom Schuldner erstattet! |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berechnung der
Anwaltsgebühren - Wird zur Durchführung der Beantragung eines
Mahnbescheides ein Rechtsanwalt beauftragt, werden die Rechtsanwaltsgebühren wie die
Gerichtsgebühren entsprechend der Forderungssumme erhoben:
Umfang der Tätigkeit - Der Rechtsanwalt erhält für das gesamte Mahnverfahren von Mahnung bis zum Erlass eines Mahnbescheides eine Gebühr. Gebühren für den Vollstreckungsbescheid - Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheides seiner Zahlungsverpflichtung immer noch nicht nachgekommen ist, wird für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides vom Anwalt zusätzlich die 0,5-fache Gebühr, entsprechend der in der Tabelle angegebenen Forderungssumme, erhoben. Kosten für Gerichtsverfahren - Legt der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch gegen einen der Bescheide ein, geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über, in dem der Rechtsanwalt eine Begründung anfertigen muss, warum der Forderungsanspruch gegen den Schuldner begründet ist. Für diese Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt eine weitere 0,3-fache Verhandlungsgebühr. Zusätzlich fällt eine Terminsgebühr an, wenn es im Verlauf des Verfahrens zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Eine 1,2-fache Terminsgebühr fällt an, wenn es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, bei der der Schuldner anwesend bzw. vertreten ist. Stattdessen fällt nur eine 0,5-fache Terminsgebühr an, wenn der Schuldner bei der gerichtlichen Verhandlung nicht anwesend oder vertreten ist. Zahlung des Schuldners - Die für Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid fälligen Anwaltskosten werden auf dem jeweiligen Bescheid zur Forderungssumme hinzugerechnet, ebenso wie andere Verzugsschäden (z.B. Zinsen) und sind damit zusammen mit der Forderung vom Schuldner zu begleichen. Ist die Forderung berechtigt und zahlt der Gegner aufgrund des Mahn- oder Vollstreckungsbescheides, erhält der tätige Anwalt seine Anwaltskosten direkt vom Schuldner. Der Gläubiger muss somit an den Anwalt nur dann Kosten entrichten, wenn die Forderung nicht berechtigt oder nicht vollstreckbar ist, da der Schuldner zahlungsunfähig ist. Honorarvereinbarungen - Mit dem Rechtsanwalt kann abweichend von den gesetzlichen Gebühren eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Zu derartigen Vereinbarungen kommt es in der Regel nur dann, wenn der Rechtsanwalt die Forderungsbeitreibung für einen Mandanten in einer Vielzahl von Fällen übernehmen soll und die Forderungsbeträge in den Angelegenheiten jeweils 1.000 EUR überschreiten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kosten für eine eigene Mahnabteilung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kosten, für die Eintreibung einer Forderung, die durch unternehmenseigene Mitarbeiter geltend gemacht werden, entstehen, können, da sie nicht für jede einzelne bearbeitete Forderung direkt anfallen, nicht zusammen mit einem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid als Verzugsschäden eingefordert werden. Ein Outsourcing des Mahnwesens an eine Rechtsanwaltskanzlei bietet somit erhebliche Einsparpotentiale, da Rechtsanwaltsgebühren als Verzugsschäden anerkannt werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kosten für ein Inkassounternehmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inkassounternehmen kaufen Forderungen im Paket zu einem Teil ihres Wertes auf (in der Regel für 5% des Wertes und weniger), um sie dann auf eigene Rechnung einzutreiben. Der Betrag, der für die Forderungen vom Inkassounternehmen gezahlt wird, richtet sich danach, welche Chancen sich das Unternehmen ausrechnet, die Forderungen bei den Schuldnern zu liquidieren. Erfahrungsgemäß sind die Beträge, die Inkassounternehmen für die Übernahme von Forderungen zu zahlen bereit sind, eher gering, da die Unternehmen das Risiko übernehmen, dass Schuldner zahlungsunfähig sind und die Inkassounternehmen zudem einen eigenen Gewinn mit der Forderungseintreibung erzielen wollen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |