Kosten der Vollstreckung und Pfändung
Je nach dem welche Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, fallen
unterschiedliche Kosten an:
Kosten
für die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen
Kosten
bei der Pfändung in Forderung und Rechte (z.B. Konto oder Einkommen)
Kosten
bei der Vollstreckung in Immobilien
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Kosten
für die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen |
Kosten von Gerichtsvollzieher und Rechtsanwalt:
Gerichtsvollzieher
erhebt für seine Tätigkeit Gebühren nach dem
Gerichtsvollzieher- Kostengesetz. Für die verschiedenen Tätigkeiten fallen
unterschiedliche Kosten an. Werden mehrere Tätigkeiten durchgeführt, addieren
sich die Gebühren. Nachfolgend sind die wichtigsten Tätigkeiten und Gebühren
aufgelistet:
Tätigkeit des Gerichtsvollziehers
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Gebühr in €
für Gerichtsvollzieher |
Zustellungen |
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persönliche Zustellung (z.B von PfÜB und
EV-Ladung) |
7,50 |
Zustellung durch die Post |
2,50 |
Vergebliche Zustellung, Rücknahme |
2,50 |
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Vollstreckungsmaßnahmen |
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Vorpfändung |
12,50 |
Pfändung |
20,00 |
Sonstige Erledigung |
12,50 |
Entfernung aus dem Gewahrsam |
12,50 |
Wegnahme beweglicher Sachen |
20,00 |
Wegnahme von Personen |
40,00 |
Räumung |
75,00 |
Beseitigung von Widerstand |
40,00 |
Abnahme Eidesstattliche Versicherung |
30,00 |
Verhaftung |
30,00 |
Versteigerung |
40,00 |
Neuer Vollstreckungstitel |
7,50 |
Bewachung von Schiffen u.ä. |
75,00 |
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Zusätzliche Gebühren |
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Einstellung |
12,50 - oder 25,00 |
Zeitzuschlag |
15,00 |
Schreibauslagen je Seite |
0,50 |
ab Seite 51 |
0,15 |
Beglaubigungen je Seite |
0,50 |
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Hebegebühr/Wegepauschale |
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Hebegebühr (z.B. bei Ratenzahlung) |
3,00 |
Wegepauschale bis zu 10 km |
2,50 |
bis zu 20 km |
5,00 |
bis zu 30 km |
7,50 |
mehr als 30 km |
10,00 |
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Auslagenpauschale |
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20 % der zu erhebenden Gebühren |
3,00-10,00 |
PfÜB: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, z.B.
für Einkommens- o. Kontenpfändungen
EV: Eidesstattliche Versicherung/ Abgabe Vermögensauskunft
- Wird ein Rechtsanwalt zur
Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme eingeschaltet,
erhält dieser dafür eine 0,3-fache Gebühr nach der unter dem folgendem Link aufgeführten
Tabelle:
Rechtsanwaltsgebühren
Zusätzlich zu diesen Grundgebühren fallen noch
Auslagen für Portokosten sowie
die Mehrwertsteuer an.
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Kosten bei der
Pfändung in Forderung und Rechte |
Kosten bei der Pfändung in Forderungen und
Rechte (insbes. Konten- und Einkommenspfändung):
-
der
Rechtsanwalt erhält für einen
Antrag auf Forderungspfändung eine 0,3-fache Gebühr
Rechtsanwaltsgebühren
-
beim Vollstreckungsgericht
entsteht eine Festgebühr von € 15,00
-
zusätzlich fallen Zustellungskosten für die
Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) an Drittschuldner und Schuldner an
(zwischen € 20,00,- und € 30,00,- je Zustellung)
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Kosten
bei der Vollstreckung in Immobilien |
Kosten bei der
Vollstreckung in Immobilien:
Bei der Eintragung einer Zwangshypothek:
Bei dem Antrag auf Zwangsversteigerung:
-
der Anwalt erhält für den
Zwangsversteigerungsantrag eine 0,4-fache Gebühr und
für die Teilnahme am Versteigerungstermin eine weitere
0,4-fache Gebühr und
für die Teilnahme am Verteilungsverfahren eine 0,3-fache Gebühr
Rechtsanwaltsgebühren
-
das Gericht erhält eine
0,3-fache Gebühr für die
Anordnung der Zwangsversteigerung nach dem Gerichtskostengesetz
Gerichtsgebühren
-
für das weitere Verfahren und den
Versteigerungstermin entsteht eine weitere 0,3-fache Gebühr,
die sich nach dem Verkehrswert des Gesamtgrundstücks
richtet; hinzu kommen oftmals die
Gutachterkosten für die Bemessung des Verkehrswertes. Diese
können 500 € bis 1.000
€ erreichen.
Wichtig: Bei dieser
erheblichen Kostenbelastung muss der Gläubiger vor allem bei einer kleineren
Forderung sehr genau abwägen, ob das geringste Gebot vertretbar niedrig ist
und überhaupt Aussicht besteht, dass sich ein Bieter findet
Bei dem Antrag auf Zwangsverwaltung:
- Der Einsatz eines Zwangsverwalters ist zu vergüten.
Für bestimmte Banken und Behörden als Gläubiger besteht die Möglichkeit,
einen ihrer Mitarbeiter als Instituts-Zwangsverwalter vorzuschlagen. Dieser
Verwalter erhält keine Vergütung, sondern nur seine baren Auslagen.
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Alle
Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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