Kosten im arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren Folgende Kosten entstehen im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Mahnverfahrens: Allgemeines zu den Kosten |
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Allgemeines zu den Kosten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bei arbeitsrechtlichen
Mahnverfahren trägt grundsätzlich jede der Parteien, also
sowohl Schuldner als auch
Gläubiger, die Kosten für die Beauftragung eines
Rechtsanwalts selbst. Anders als in Angelegenheiten vor Zivilgerichten
sind diese Gebühren, auch wenn der Gläubiger seinen Anspruch durchsetzen
kann und der Schuldner die Forderung begleicht, nicht vom Schuldner
zu tragen. Rechtschutzversicherung - Besitzen Sie eine Rechtschutzversicherung auch für arbeitsrechtliche Rechtsangelegenheiten übernimmt diese in aller Regel die gesamten Kosten für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren. |
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Vorgerichtliche Kosten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unter vorgerichtliche
Kosten fallen jene Ausgaben, die Ihnen vor der Beantragung des
Mahnverfahrens entstanden sind, z.B. in dem Sie den Arbeitgeber mehrfach
aufgefordert haben, den ausstehenden Lohn zu begleichen.
Zu typischen vorgerichtlichen Kosten zählen:
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Kosten für das Erwirken eines gerichtlichen Mahnbescheides und der Zwangsvollstreckung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zustellgebühren -
Für die Übersendung des Mahnbescheides können
Zustellgebühren in Höhe von € 4,50 fanfallen. Bei mehreren
Schuldnern fällt diese Gebühr für jeden Schuldner
einzeln an. Gebühren für den Vollstreckungsbescheid - Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheides seiner Zahlungsverpflichtung immer noch nicht nachgekommen ist, wird für den Erlass des Vollstreckungsbescheides eine Gerichtsgebühr erhoben. Die Gebühren, die das Arbeitsgericht für den
Erlass eines gerichtlichen Vollstreckungsbescheides verlangt, richten sich nach der Höhe der
Forderungssumme:
Fälligkeit der Gebühren - Die Gerichtsgebühren werden dem Gläubiger (Antragsteller des Mahnbescheids) vom Gericht erst nach Beendigung des Mahnverfahrens in Rechnung gestellt. Kosten für Gerichtsverfahren - Legt der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch gegen einen der Bescheide ein, geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über. Für das arbeitsgerichtliche Klageverfahren wird eine Gebühr fällig, auf die die Mahngebühr angerechnet wird. Die Gerichtsgebühr beträgt das einfache bis 5-fache der Mahngebühr. Beträgt die Forderungssumme z.B. € 2.500 werden für den Erlass des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides somit € 32,50 fällig. Die Gerichtskosten für ein u. U. folgendes Gerichtsverfahren betragen in der Regel zusätzlich € 162,50. Zahlung des Schuldners - Die anfallenden Gerichtskosten sind vom Schuldner zu tragen, wenn die Forderung des Gläubigers berechtigt ist und der Schuldner sich im Zahlungsverzug befindet. |
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Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berechnung der
Anwaltsgebühren - Wird zur Durchführung der Beantragung eines
Mahnbescheides ein Rechtsanwalt beauftragt, werden die Rechtsanwaltsgebühren wie die
Gerichtsgebühren entsprechend der Forderungssumme erhoben:
Umfang der Tätigkeit - Der Rechtsanwalt erhält für das gesamte Mahnverfahren von Mahnung bis zum Erlass eines Mahnbescheides eine Gebühr. Gebühren für den Vollstreckungsbescheid - Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheides seiner Zahlungsverpflichtung immer noch nicht nachgekommen ist, wird für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides vom Anwalt zusätzlich die halbe Gebühr, entsprechend der in der Tabelle angegebenen Forderungssumme erhoben. Kosten für Gerichtsverfahren - Legt der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch gegen einen der Bescheide ein, geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über, in dem der Rechtsanwalt eine Begründung anfertigen muss, warum der Forderungsanspruch gegen den Schuldner begründet ist. Für diese Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt eine weitere 0,3-fache Verhandlungsgebühr. Zusätzlich fällt eine Terminsgebühr an, wenn es im Verlauf des Verfahrens zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Eine 1,2-fache Terminsgebühr fällt an, wenn es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, bei der der Schuldner anwesend bzw. vertreten ist. Stattdessen fällt nur eine 0,5-fache Terminsgebühr an, wenn der Schuldner bei der gerichtlichen Verhandlung nicht anwesend oder vertreten ist. Zahlung des Schuldners - Die für Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid fälligen Anwaltskosten sind in jedem Fall vom Gläubiger oder dessen Rechtschutzversicherung zu tragen, auch wenn der Schuldner die Forderung aufgrund des Mahnverfahrens vollständig begleicht. |
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Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |