Sollte eine Teilzahlung erfolgen, wird der gezahlte Teilbetrag nach Abzug der Kosten für das bisherige Mahnverfahren von uns an Sie weitergeleitet. Wegen des verbleibenden Restforderungsbetrages kann nun Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Erfolgt keine Zahlung, sollte wegen des Gesamtforderungsbetrages Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Nachfolgende Schritte:
Schritt9:
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides
Ende
des Mahnverfahrens
Vorherige Schritte:
Schritt3:
Zustellung Mahnbescheid erfolgreich