Schritt 3: Zustellung Mahnbescheid

Die Zustellung wird vom Gericht in der Regel am Tag des Erlasses des Mahnbescheides veranlasst. Sofern der Mahnbescheid an den Schuldner zugestellt werden kann, erfolgt die Zustellung durch die Post ein bis zwei Tage nach Erlass des Mahnbescheides.

Wir erhalten vom Gericht jedoch in der Regel erst 10 bis 14 Tage nach erfolgreicher Zustellung Nachricht über diese, da die Post die Zustellungsnachricht erst dem Gericht und danach das Gericht uns diese Nachricht mitteilt.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt6: Zahlung des Schuldners
[Image] Schritt7: Teilzahlung oder keine Zahlung des Schuldners
[Image] Schritt8: Widerspruch gegen Mahnbescheid

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt2: Erlass Mahnbescheid