Schritt 17: Anfrage beim zuständigen Amtsgericht, ob der Schuldner im Schuldnerregister eingetragen ist.

Um die Erfolgsaussichten von Vollstreckungsmaßnahmen zu prüfen, bevor solche eingeleitet werden, wird von uns zunächst beim zuständigen Amtsgericht angefragt, ob der Schuldner aufgrund bereits gegenüber anderen Gläubigern nicht bezahlter Forderungen eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Eine solche Anfrage darf von Rechts wegen nur erfolgen, nachdem ein Vollstreckungstitel/-bescheid erwirkt wurde.

Ebenfalls kann z.B. bei Privatpersonen, sofern Sie dies wünschen, online eine CEG-Konsumer-Auskunft von uns eingeholt werden oder bei Schuldnerunternehmen eine Bürgel-Auskunft.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt 18: Schuldner hat keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben
[Image] Schritt 19: Schuldner hat Eidesstattliche Versicherung abgegeben

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 16: Keine Zahlung oder Teilzahlung des Schuldners