Um die Erfolgsaussichten von Vollstreckungsmaßnahmen zu prüfen, bevor solche eingeleitet werden, wird von uns zunächst beim zuständigen Amtsgericht angefragt, ob der Schuldner aufgrund bereits gegenüber anderen Gläubigern nicht bezahlter Forderungen eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Eine solche Anfrage darf von Rechts wegen nur erfolgen, nachdem ein Vollstreckungstitel/-bescheid erwirkt wurde.
Ebenfalls kann z.B. bei Privatpersonen, sofern Sie dies wünschen, online eine CEG-Konsumer-Auskunft von uns eingeholt werden oder bei Schuldnerunternehmen eine Bürgel-Auskunft.
Nachfolgende Schritte:
Schritt
18: Schuldner hat keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben
Schritt
19: Schuldner hat Eidesstattliche Versicherung abgegeben
Vorherige Schritte:
Schritt
16: Keine Zahlung oder Teilzahlung des Schuldners