Schritt 36: Antrag auf Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung

Vorraussetzung für den Antrag auf Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist die Durchführung einer erfolglosen Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher.

Auf den Antrag hin bestellt der Gerichtsvollzieher den Schuldner zu einem Termin, zu dem der Schuldner ein Vermögensverzeichnis anzulegen hat, in dem er unter Eid seine Vermögens- und Einkommensquellen sowie seinen Schuldenstand offen legt.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt 37: Schuldner erstellt Vermögensverzeichnis/ Eintrag ins Schuldnerregister
[Image] Schritt 38: Zahlung des Schuldners

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 33: Sachpfändung nicht erfolgreich