Vorraussetzung für den Antrag auf Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ist die Durchführung einer erfolglosen Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher.
Auf den Antrag hin bestellt der Gerichtsvollzieher den Schuldner zu einem Termin, zu dem der Schuldner ein Vermögensverzeichnis anzulegen hat, in dem er unter Eid seine Vermögens- und Einkommensquellen sowie seinen Schuldenstand offen legt.
Nachfolgende Schritte:
Schritt
37: Schuldner erstellt Vermögensverzeichnis/ Eintrag ins Schuldnerregister
Schritt
38: Zahlung des Schuldners
Vorherige Schritte:
Schritt
33: Sachpfändung nicht erfolgreich