Um die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung abzuwenden, zahlt der Schuldner die Gesamtforderung inklusive Kosten des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens, Auslagen, Zinsen und Nebenforderungen an den Gerichtsvollzieher. In diesem Fall leitet der Gerichtsvollzieher den gezahlten Betrag an uns weiter.
Von uns kann dann die Mahnangelegenheit abgerechnet werden. Sie erhalten den nach Abzug unserer Kosten und Auslagen verbleibenden Forderungsbetrag plus der insgesamt geltend gemachten Nebenforderungen, Auslagen und Zinsen.
Nachfolgende Schritte:
Beendigung
Vollstreckungsverfahren
Vorherige Schritte:
Schritt
36: Antrag auf Abgabe Eidesstattliche Versicherung