Mittels verschiedenster Informationsquellen (z.B. Teleauskunft, Einwohnermeldeamtsanfragen, CEG-Konsumenten-Auskunft, Handelsregisterauskunft, Gewerbeamtsauskunft, IHK-Auskunft) können wir versuchen die aktuelle Adresse des Schuldners zu ermitteln, um im Erfolgsfalle eine erneute Sachpfändung zu veranlassen.
Nachfolgende Schritte:
Schritt
31: Durchführung Sachpfändung
Beendigung
Vollstreckungsverfahren
Vorherige Schritte:
Schritt
34: Schuldner unbekannt verzogen