Schritt 35: Anschriftenermittlung

Mittels verschiedenster Informationsquellen (z.B. Teleauskunft, Einwohnermeldeamtsanfragen, CEG-Konsumenten-Auskunft, Handelsregisterauskunft, Gewerbeamtsauskunft, IHK-Auskunft) können wir versuchen die aktuelle Adresse des Schuldners zu ermitteln, um im Erfolgsfalle eine erneute Sachpfändung zu veranlassen.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt 31: Durchführung Sachpfändung
[Image] Beendigung Vollstreckungsverfahren

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 34: Schuldner unbekannt verzogen