Insbesondere im Falle einer Konto- oder Einkommenspfändung muss das Gericht zunächst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, der den Drittschuldner (Bank, Arbeitgeber o.ä.) verpflichtet, Beträge (Einkommen, Kontoguthaben o.ä.), die eigentlich dem Schuldner zustehen, zu pfänden und zur Begleichung der offenen Forderung an den Gläubiger auszuzahlen.
Nachfolgende Schritte:
Schritt
26: Erlass des Pfändung- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) durch das Amtsgericht
Vorherige Schritte:
Schritt
27: Kontopfändung
Schritt
23: Einkommenspfändung