Schritt 25: Beantragung Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Insbesondere im Falle einer Konto- oder Einkommenspfändung muss das Gericht zunächst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen, der den Drittschuldner (Bank, Arbeitgeber o.ä.) verpflichtet, Beträge (Einkommen, Kontoguthaben o.ä.), die eigentlich dem Schuldner zustehen, zu pfänden und zur Begleichung der offenen Forderung an den Gläubiger auszuzahlen.

Nachfolgende Schritte:
[Image] Schritt 26: Erlass des Pfändung- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) durch das Amtsgericht

Vorherige Schritte:
[Image] Schritt 27: Kontopfändung
[Image] Schritt 23: Einkommenspfändung