Auf Grundlage des erwirkten Vollstreckungsbescheides besitzt der Gläubiger vielfältige Möglichkeiten, um mittels Vollstreckungsmaßnahmen seine Forderung beim Schuldner beizutreiben.
Dies sind insbesondere:
Sachpfändung
Kontopfändung
Einkommenspfändung
Sonstige Vollstreckungsmaßnahmen
Bei der Entscheidung welche Maßnahme eingeleitet werden soll, kommt es darauf an, ob Informationen darüber vorliegen, ob die jeweiligen Maßnahmen möglich bzw. erfolgreich erscheinen.