Einleitung Vollstreckungsverfahren

Auf Grundlage des erwirkten Vollstreckungsbescheides besitzt der Gläubiger vielfältige Möglichkeiten, um mittels Vollstreckungsmaßnahmen seine Forderung beim Schuldner beizutreiben.

Dies sind insbesondere:
[Image] Sachpfändung
[Image] Kontopfändung
[Image] Einkommenspfändung
[Image] Sonstige Vollstreckungsmaßnahmen

Bei der Entscheidung welche Maßnahme eingeleitet werden soll, kommt es darauf an, ob Informationen darüber vorliegen, ob die jeweiligen Maßnahmen möglich bzw. erfolgreich erscheinen.