FAQ - Antworten zu Fragen zu unserem Service Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Serviceleistungen von Mahnung-Online:
Antworten zu technischen und rechtlichren Fragen: ![]()
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Wer betreibt die Internet-Site Mahnung-Online? | ||||||||||||||||||||
Mahnung-Online ist eine Service der Anwalts-AG
i.G. Kanzlei Agnesstraße.
Mahnung-Online ist deutschlandweit die erste Internet-Plattform, die es dem Internet-User ermöglicht hat, mittels entsprechender Online-Formulare Mahnbescheide via Internet zu erwirken. Bereits im Jahr 2000 wurde die Idee von unserer Kanzlei entwickelt und unter der Internet-Site mahnung-online.de verwirklicht. |
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Wie werden Angelegenheiten durch Mahnung-Online betreut? | ||||||||||||||||||||
Alle Angelegenheiten und
Verfahren werden durch die Anwaltskanzlei Agnesstraße selbst betreut. Jede
Kommunikation findet also direkt zwischen den Mandanten und der Kanzlei
und den dort tätigen Rechtsanwälten statt.
Es werden keine Drittunternehmen beauftragt, um z.B. Mahn- oder Vollstreckungsbescheide zu erstellen. |
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Wie gestaltet sich die Kommunikation zwischen Mahnung-Online und den Mandanten? | ||||||||||||||||||||
Wir informieren die Mandanten
zu jedem Verfahrenschritt in den laufenden Angelegenheiten per Mail.
Sofern schriftliche Unterlagen an Mandanten zu übermitteln sind,
geschieht dies vorzugsweise per Fax oder Post.
Unsere Mandanten können Informationen, Fragen sowie Unterlagen per Mail (mail@mahnung-online.de), Fax (0234-95869527) oder Post an uns übermitteln. Ebenso können Fragen zu laufenden Verfahren per Telefon (0234-9586523) von Mo. - Fr. in der Zeit von 09:15-18:45 an unsere Mitarbeiter gestellt werden. Um Mandanten am Telefon schnell bezüglich des Sachstandes von Verfahren zu informieren, haben die Kanzleimitarbeiter Zugriff auf ein kanzleiinternes Online-Informationssystem. Bitte beachten Sie, dass sich komplexe rechtliche Fragen am Telefon häufig nicht zufriedenstellend beantworten lassen. In diesem Fall bitten wir Sie, uns besser eine entsprechende Mail mit einer Schilderung des Sachverhaltes zu übersenden. Der Sachstand von Angelegenheiten kann zudem über das Internet
abgefragt werden: |
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Wie lang sind die Bearbeitungszeiten bei Mahnung-Online? | ||||||||||||||||||||
Über eingehende Schriftsätze
in Ihren Angelegenheiten erhalten Sie in der Regel am Tag des Eingangs
oder am Folgetag Kenntnis.
Ebenfalls werden Ihre Mails in der Regel am selben Arbeitstag oder am folgenden beantwortet. Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass die Beantwortung von Mails mit komplexen Fragen im Einzelfall länger dauert. Wir bemühen uns jedoch jede Mail innerhalb von drei Arbeitstagen zu beantworten. Die Erwirkung von Mahnbescheiden erfolgt regelmäßig am selben oder folgenden Arbeitstag nach Eingang der vollständigen Daten und Unterlagen. Die Bearbeitung von Zwangsvollstreckungsaufträgen geschieht regelmäßig innerhalb von einer Woche nach Eingang des Auftrages. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten von Gerichten, Gerichtsvollziehern und sonstigen Behörden teilweise Wochen oder gar Monate in Anspruch nehmen können. Auf diese Bearbeitungszeiten haben wir leider so gut wie keinen Einfluss. |
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Vertritt mich Mahnung-Online auch in Gerichtsverfahren vor Ort? | ||||||||||||||||||||
Kommt es zu einem
Gerichtsverfahren (z.B. nach Widerspruch oder Einspruch des Schuldners im
Mahnverfahren) vertreten wir Sie auch vor dem Gericht an Ihrem Wohnort
oder Geschäftsitz. Alle
erforderlichen Schriftsätze in den Gerichtsverfahren, insbesondere die
Anspruchsbegründung, werden von unseren Rechtsanwälten gefertigt.
Sollte es im Rahmen des Gerichtsverfahrens zu einem Verhandlungstermin kommen und ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei kann diesen aufgrund der räumlichen Entfernung zum Gerichtsort nicht wahrnehmen, wird von unserer Kanzlei zur Wahrnehmung dieses Termins ein Rechtsanwalt vor Ort als Terminsvertreter bestellt. Zu diesem Zweck verfügen wir insbesondere in den Ballungsräumen über Rechtsanwälte, die immer wieder mit uns zusammen arbeiten. Der Terminsvertreter nimmt nur für uns am Verhandlungstermin teil. Kosten für den Terminsvertreter entstehen regelmäßig nicht, da dieser einen Teil der ohnehin anfallenden Gebühren erhält. |
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Bearbeiten Sie auch Angelegenheiten in anderen Rechtsangelegenheiten? | ||||||||||||||||||||
Unsere Kanzlei ist neben
Mahnung-Online auf nahezu allen Rechtsgebieten für private und
geschäftliche Mandanten tätig. Besondere Schwerpunkte der Kanzlei sind:
Gerne werden wir auch in anderen Rechtsangelegenheiten für Sie tätig. Sie können uns diesbezüglich gerne via Mail (mail@mahnung-online.de), Telefon (0234-9586523) oder Fax (0234-9586527) kontaktieren. |
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Welche Kosten entstehen für die Serviceleistungen von Mahnung-Online? | ||||||||||||||||||||
Die Kosten für das Erwirken
eines gerichtlichen Mahnbescheides sind, wenn Ihre Forderung berechtigt
ist, der Schuldner sich in Zahlungsverzug befindet und nicht
zahlungsunfähig ist, in voller Höhe vom Schuldner zu tragen.
Genauere Informationen zu den Kosten erhalten Sie hier: Alle Kosten berechnen sich nach der Höhe der Forderung. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach den gültigen Rechtsvorschriften für die Vergütung von Anwälten (RVG) und dem Gerichtskostengesetz. |
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Welche Vorteile bietet Mahnung-Online? | ||||||||||||||||||||
Die Vorteile von
Mahnung-Online sind vielfältig. Einige davon werden nachfolgend
aufgelistet: .
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Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |