Nachdem Ihre Mahndaten und Mahnunterlagen (Rechnungen, Vertrag, Mahnungen u.ä. bzw. eine Vollmacht bei uns eingegangen ist, beantragen wir in der Regel noch am selben oder am folgenden Tag für Sie den Mahnbescheid bei Gericht.
Nachfolgende Schritte:
Schritt2:
Erlass des Mahnbescheides