Diese Seiten bieten ihn ein umfangreiches Informationsangebot zu den Themen Mahnwesen, gerichtlicher Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung.
Gerichtliche Mahnbescheide können Sie per Formular selber erwirken oder aber einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Durchführung des Mahnverfahrens beauftragen. Über diese Internet-Seite können Sie mit Hilfe benutzerfreundlicher Formulare die zur Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheides notwendigen Daten online an uns übermitteln, sofern Sie unsere Kanzlei mit der Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheid zur Eintreibung einer oder mehrerer Forderungen beauftragen möchten.
Für die Beantragung des Mahnbescheides mittels unserer Online-Formulare fallen keine höheren Kosten an als im regulären Mahnverfahren. Die Kosten für das Erwirken eines gerichtlichen Mahnbescheides sind, wenn Ihre Forderung berechtigt ist und der Schuldner nicht zahlungsunfähig ist, in voller Höhe vom Schuldner zu tragen.
Bietet das zuständige Mahngericht das Datenträgeraustauschverfahren an, geht der gerichtliche Mahnbescheid in der Regel schon nach 3 bis 5 Werktagen bei Ihrem Schuldner ein.
Über den Ablauf von der Beantragung eines Mahnbescheides bis zur Versendung der Zahlungsaufforderung an den Schuldner können Sie sich auf folgenden Seiten ausführlich informieren:
Beachten Sie auch die folgenden allgemeinen Informationen zum Mahnwesen und zur Vollstreckung, die wir Ihnen über die nachstehend aufgeführten Seiten zur Verfügung stellen:
E-Mail: mail@rechtspraxis.de Internet: http://www.rechtspraxis.de
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