Varianten der Formulareingabe

Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten an, unsere Kanzlei via Internet mit der Erwirkung eines gerichtlichen Mahnbescheid zu beauftragen:


Formulareingabe ohne Kennwort
Sie füllen ein Formular aus, mit dem Sie uns beauftragen können für Sie einen Mahnbescheid zur Eintreibung Ihrer Forderung erwirken.

Wir empfehlen Ihnen diese Variante der Formulareingabe, wenn Sie in absehbarer Zeit nur einen Mahnbescheid erwirken oder die Beantragung eines Mahnbescheides über unsere Kanzlei zunächst einmal testen wollen.

Formulareingabe mit Kennwort
Wenn Sie ein Kennwort und einen Benutzernamen besitzen, müssen Sie nicht mehr bei jedem Mahnbescheid, den Sie über unsere Internet-Seiten beantragen möchten, Ihre persönlichen Daten angeben. Wir identifizieren Sie in diesem Fall problemlos anhand Ihres Benutzernamens und Ihres Zugangs-Kennworts.

Wir empfehlen Ihnen diese Variante der Formulareingabe, wenn Sie auch in Zukunft noch weitere Mahnbescheide über unsere Internet-Seiten beantragen möchten.
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Ein Schuldner - ein Mahnbescheid Mehrere Schuldner - mehrere Mahnbescheide
Möchten Sie nur einen Mahnbescheid gegen einen Schuldner beantragen, klicken Sie bitte hier:
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Möchten Sie in einem Formular mehrere Mahnbescheide, gegen mehrere Schuldner beantragen, klicken Sie bitte hier:
Beachten Sie bitte die Voraussetzungen,
um diese Funktion nutzen zu können:

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Kennwort beantragen
Wenn Sie noch kein Kennwort besitzen, können Sie dies hiermit beantragen. Nachdem Sie den Kennwort-Antrag abgesendet haben, wird Ihr persönliches Kennwort automatisch vergeben und umgehend per E-Mail an Sie übermittelt. Mit diesem Kennwort können Sie anschließend die Formulareingabe mit Kennwort verwenden.

Bitte geben Sie zunächst an, für wen Sie das Kennwort beantragen möchten:

als Privatperson.
als Selbständiger, Freiberufler (Arzt, Ingenieur, Unternehmensberater, Anwalt o.a.).
für eine Einzelfirma (Unternehmen mit einem alleinigen Inhaber).
für eine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts).
für eine GmbH, AG, OHG, KG, ein sonstiges Unternehmen oder einen Verein.
für eine GmbH & Co. KG, AG & Co. KG oder OHG & Co. KG