Kostenberechnung

Alle nachfolgend aufgeführten Kosten sind vom Schuldner zu tragen, sofern der Schuldner sich im Zahlungsverzug befindet, die Forderung des Gläubigers berechtigt und der Schuldner zahlungsfähig ist. Die Kosten werden dem Schuldner auf dem gerichtlichen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid automatisch in Rechnung gestellt.

Die Kosten für den Vollstreckungsbescheid (rechte Spalte) entstehen erst, wenn der Schuldner, auch nachdem ihm der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt wurde, die Forderung noch nicht beglichen hat.

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Kosten bei einem Gesamtwert der Forderung(en) von

   

Mahnbescheid

Vollstreckung

1  Gerichtsgebühren  (§11, Nr. 1100 GKG) EURO

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2  Rechtsanwaltsgebühren (Nr. 3305, 3308 VV-RVG) EURO EURO
3  Auslagen des Rechtsanwalts (Nr. 7002, VV-RVG) EURO EURO
   Summe (netto) EURO EURO

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Ist der Schuldner zahlungsunfähig, die Forderung nicht berechtigt oder bricht der Gläubiger die Eintreibung der Forderung gegenüber dem Schuldner aus eigener Entscheidung vorzeitig ab, sind die angegeben Kosten vom Gläubiger zu tragen.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!