Kostenberechnung Alle nachfolgend aufgeführten Kosten sind vom Schuldner zu tragen, sofern der Schuldner sich im Zahlungsverzug befindet, die Forderung des Gläubigers berechtigt und der Schuldner zahlungsfähig ist. Die Kosten werden dem Schuldner auf dem gerichtlichen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid automatisch in Rechnung gestellt. | ||||||||||||||||||||
Die Kosten für den Vollstreckungsbescheid (rechte Spalte) entstehen erst, wenn der Schuldner, auch nachdem ihm der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt wurde, die Forderung noch nicht beglichen hat. . | ||||||||||||||||||||
Kosten bei einem Gesamtwert der Forderung(en) von | ||||||||||||||||||||
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. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr! |